Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsvereinbarungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Seminarzentrum ZEIT:RAUM der PRAXISFELD GmbH (ZEIT:RAUM) und dem Mieter und Veranstalter (Veranstalter) von Veranstaltungen in den Räumen des ZEIT:RAUMs.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsvereinbarungen gelten sowohl für die externe Vermietung für Veranstaltungen, die ohne die PRAXISFELD GmbH durchgeführt werden, als auch für die Nutzung der Räume bei Veranstaltungen, die der Kunde gemeinsam mit der PRAXISFELD GmbH durchführt. Auch im zweiten Fall ist der Kunde der Veranstalter im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsvereinbarungen.
(3) Die Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Eine Untervermietung der Räumlichkeiten durch den Veranstalter bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den ZEIT:RAUM.
§ 2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang
(1) Der ZEIT:RAUM stellt Seminar- und Veranstaltungsräume sowie dazugehörige Servicedienstleistungen gegen Zahlung eines Entgelts für eine vereinbarte Dauer zur Verfügung. Dieses Angebot richtet sich an Unternehmer. Mit Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft gemeint, die den Vertrag innerhalb und für ihre gewerbliche, selbständige oder berufliche Tätigkeit abschließt.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter ein unverbindliches Angebot des ZEIT:RAUMs für konkret benannte Räume und Serviceleistungen zu einem bestimmten Datum und Zeitumfang schriftlich akzeptiert und vom ZEIT:RAUM als gebucht bestätigt bekommt. Die Bestätigung der Buchung erfolgt durch den ZEIT:RAUM schriftlich, in der Regel per E-Mail. Vertragspartner ist immer der Veranstalter.
(3) Nachträgliche Leistungsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Der ZEIT:RAUM verpflichtet sich, die vom Veranstalter bestellten Leistungen zu erbringen. So sorgt der ZEIT:RAUM dafür, dass die Räumlichkeiten zum Zeitpunkt der Buchung im vereinbarten Zustand und mit allen gebuchten Materialien ausgestattet sind. Ebenso beauftragt der ZEIT:RAUM rechtzeitig gebuchte Zusatzleistungen wie das Catering.
(5) Die jeweilige Ausstattung eines Raumes wird vom Veranstalter mit dem jeweiligen Raum gebucht. Es gibt weitere Ausstattung des ZEIT:RAUMs, die zusätzlich kostenfrei nutzbar ist, sofern sie nicht von einer anderen Gruppe in einem anderen Raum gebucht wurde. Weitere externe Ausstattung ist kostenpflichtig zubuchbar.
§ 3 Pflichten des Veranstalters
(1) Der Veranstalter verpflichtet sich dazu, die vereinbarten Preise für die bestellten Leistungen zu zahlen. Das gilt ebenso für durch den ZEIT:RAUM im Auftrag des Veranstalters beauftragte Leistungen von Dritten.
(2) Darüber hinaus weist der Veranstalter die Teilnehmer der Veranstaltung auf die Gästeinformationen hin, die das Verhalten im ZEIT:RAUM regeln. Mit der Buchung akzeptiert der Veranstalter die Gästeinformationen.
(3) Bei einer nicht exklusiven Buchung des ZEIT:RAUMs hat der Veranstalter hinzunehmen, dass die Gemeinschaftsflächen wie Küche, Garten und WC ggf. mit anderen Veranstaltungsgruppen gemeinsam genutzt werden.
(4) Die Vermietung der Räume und die Durchführung von Veranstaltungen im ZEIT:RAUM finden zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 immer im Einklang mit der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung und der aktuell gültigen regionalen Allgemeinverfügung der Stadt Remscheid statt. Das beinhaltet unter Umständen auch die komplette Einstellung des Seminar- und Vermietungsbetriebs und somit die Absage von Buchungen, sofern es in der jeweils aktuellen Verordnung vorgesehen ist. Der Veranstalter verpflichtet sich dazu, die jeweils geltenden Hygienemaßnahmen zu akzeptieren und mit allen Teilnehmenden anzuwenden. Die aktuell gültigen Hygieneregeln werden dem Veranstalter vor der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Schadensersatzansprüche durch den Veranstalter für Veranstaltungen, die durch kurzfristige Schließungsvorgaben nicht durchgeführt werden können, sind ausgeschlossen.
(5) Die überlassenen Räumlichkeiten dienen nur der Durchführung von unternehmerischen Veranstaltungen wie Weiterbildungen, Seminare, Fortbildungen, Workshops, Tagungen, Coaching etc. Bei der Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen, die in einem politischen oder religiösen Zusammenhang stehen, bedarf es einer vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den ZEIT:RAUM. Veranstaltungen, die gegen geltendes Recht, Sittengesetze, gegen Gesetze zum Schutz der Jugend verstoßen oder in einem rassistischen sowie pornografischen Zusammenhang stehen, sind im ZEIT:RAUM nicht erlaubt. Der Veranstalter bestätigt mit der Buchung, dass seine Veranstaltung im zulässigen Rahmen stattfindet oder bemüht sich bei zustimmungsbedürftigen Veranstaltungen aktiv um die Einholung einer entsprechenden Zustimmung durch den ZEIT:RAUM.
(6) Die gemieteten Räume dürfen nur zu dem im Vertrag angegebenen Zweck und festgelegten Dauer genutzt werden. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer bedarf der vorherigen Absprache. Die Überzeit wird nachberechnet.
(7) Rechte und Ansprüche Dritter (z.B. GEMA oder Urheberrechte) müssen vom Veranstalter selbst beachtet werden.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zu zahlen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach der Veranstaltung.
(2) Mehrere Veranstalter (juristische und/oder natürliche Personen) haften gesamtschuldnerisch.
§ 5 Tagungspauschale
(1) Bei jeder Veranstaltung wird pro teilnehmender Person eine Tagungspauschale erhoben. Die Höhe der Pauschale ergibt sich aus der Dauer der Veranstaltung.
(2) Die Anzahl der zum Zeitpunkt der Veranstaltung anwesenden Personen sind dem ZEIT:RAUM spätestens 7 Tage vor dem gebuchten Termin mitzuteilen. Kurzfristigere Änderungen sind ebenfalls anzuzeigen. Wenn mehr Personen als angemeldet erscheinen, wird die Tagungspauschale nachberechnet, erscheinen weniger Personen wird in der Regel dennoch die zu diesem Zeitpunkt angemeldete Personenzahl berechnet.
§ 6 Catering
(1) Das Catering sowie die damit verbundenen Serviceleistungen werden im Vorfeld besprochen und in der Regel durch den ZEIT:RAUM organisiert.
(2) Umfang und Personenzahl für das Catering sind bis spätestens 7 Tage vor derVeranstaltung festzulegen und bedürfen der Schriftform. Kurzfristigere Änderungen der Personenzahl sind ebenfalls anzuzeigen. Falls das Catering kurzfristig an eine größere Personenzahl angepasst werden kann, werden diese Personen zusätzlich berechnet. Erscheinen weniger Personen, wird dennoch in der Regel die zu diesem Zeitpunkt angemeldete Personenzahl berechnet.
§ 7 Schweigepflicht und Datenschutz
(1) Der ZEIT:RAUM ist dazu verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse des Veranstalters, über die er im Zusammenhang mit der Nutzung des ZEIT:RAUMs Kenntnis erhält, Stillschweigen zu bewahren.
Diese Pflicht erstreckt sich nicht auf Tatsachen, die offenkundig oder allgemein bekannt sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Sie gilt auch nicht, soweit sie in einem staatlichen Verfahren oder zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis offengelegt werden müssen.
(2) Der ZEIT:RAUM weist alle an der Durchführung des Vertrages beteiligten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift hin.
(3) Der ZEIT:RAUM ist befugt, die ihm im Rahmen der Vertragserfüllung anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
(4) Sollten Datenschutzbestimmungen eines Kunden weitergehend als diese Vereinbarung sein, gelten diese auftragsbezogen ersatzweise. Es obliegt dem Veranstalter, den ZEIT:RAUM entsprechend zu informieren.
§ 8 Stornierungsbedingungen für den Veranstalter
(1) Bei Stornierung der Räume und Dienstleistungen durch den Veranstalter gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- Bis zum 30. Tag vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine raumbezogenen Stornierungskosten, wir erheben lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro zzgl. der jeweils gültigen MwSt.
- Ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Raummiete fällig.
- Ab 14 Tage vor Veranstaltung werden 80 % der Raummiete fällig.
- Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % der Raummiete fällig.
(2) Kosten, die zum Stornierungszeitpunkt z.B. durch bestellte Fremdleistungen bereits entstanden sind, müssen zu 100 % vom Veranstalter übernommen werden. Das gilt ebenso für bereits getätigte Auslagen und eigens für die Veranstaltung angeschafftes Material durch den ZEIT:RAUM.
(3) Stornierungen bedürfen der Schriftform.
§ 9 Stornierung durch den ZEIT:RAUM
(1) Der ZEIT:RAUM hat jederzeit das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Vertrag durch folgende Umstände nicht aufrechterhalten werden kann:
- Infolge höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.) und sonstiger Umstände, die nicht im Machtbereich des ZEIT:RAUMs liegen und eine Durchführung der Veranstaltung verhindern. Die Pflicht zur Zahlung entfällt hierbei für den Veranstalter. Schadensersatzansprüche durch den Veranstalter gegenüber dem ZEIT:RAUM sind ausgeschlossen.
- Umstände, die durch den Veranstalter herbeigeführt werden und dem Vertrag und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen. Dazu gehören z.B. Veranstaltungen, die unter irreführender oder falschen Angaben gebucht werden.
- Wenn der begründete Anlass besteht, dass eine Veranstaltung einen reibungslosen Geschäftsbetrieb, Ordnung und Sicherheit oder das Ansehen des ZEIT:RAUMs gefährdet.
(2) Das Recht auf Stornierung bezieht sich auch auf eine bereits laufende Veranstaltung, sofern begründete Anlässe erst während der Veranstaltung bekannt werden.
(3) Bei dem Recht auf Rücktritt durch den ZEIT:RAUM entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz für den Veranstalter gegenüber dem ZEIT:RAUM, es sei denn, es wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
(4) Der ZEIT:RAUM hat den Veranstalter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte.
§ 10 Werbung
(1) Werden Werbeträger ausgebracht, die den ZEIT:RAUM als Veranstaltungsort benennen, muss aus diesen Werbeträgern klar hervorgehen, wer der Veranstalter ist und mit Kontaktdaten benannt sein. Für unsachgemäß verbreitete Werbung und daraus entstehende Beseitigungskosten oder Schadensersatzansprüche Dritter haftet alleine der Veranstalter.
(2) Der ZEIT:RAUM ist berechtigt, Werbemittel vom Mieter für Veranstaltungen im ZEIT:RAUM einzusehen und eine Verbreitung zu untersagen, wenn er daraus eine Schädigung des Ansehens des ZEIT:RAUMs annehmen muss. Daraus ergibt sich kein Schadensersatzanspruch gegen den ZEIT:RAUM durch den Veranstalter.
§ 11 Personalüberlassung
(1) Wird durch den ZEIT:RAUM Personal für den Veranstalter gestellt, bleibt der ZEIT:RAUM für dieses Personal weisungsberechtigt.
§ 12 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet für alle Schäden am und im Gebäude sowie dessen unmittelbaren Umfeld und am Inventar, die durch ihn oder Teilnehmer*innen und Besucher*innen oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht sind.
(2) Der Veranstalter hat für eine entsprechende Absicherung zu sorgen und sich ausreichend für Haftpflichtfälle zu versichern. Der ZEIT:RAUM ist berechtigt, entsprechende Nachweise vom Veranstalter zu verlangen. Ebenso kann der ZEIT:RAUM Sicherheiten in Form von Kaution, Bürgschaft etc. vom Veranstalter einfordern.
(3) Im Rahmen der Veranstaltung entstehende Gebühren oder Abgaben und die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und Pflichten obliegen allein dem Veranstalter. Bei Nichterfüllung solcher Auflagen und Pflichten verpflichtet sich der Veranstalter, den ZEIT:RAUM von solchen Ansprüchen Dritter freizustellen.
(4) Der ZEIT:RAUM haftet für seine Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben.
(5) Die Räumlichkeiten inklusive Einrichtung und Ausstattung gelten als einwandfrei übernommen, sofern der Veranstalter bei der Übernahme keine Beanstandungen aufzeigt. Nachträgliche Beanstandungen berechtigen nicht zu einer Minderung der Raummiete oder einer Zahlungsverweigerung.
(6) Bei Störungen oder Mängel an der Leistung des ZEIT:RAUMs, bemüht sich der ZEIT:RAUM, die Störung sofort zu beheben. Der Veranstalter ist verpflichtet, im Rahmen des ihm zumutbaren, dazu beizutragen, die Störung zu beseitigen und den Schaden gering zu halten. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der ZEIT:RAUM diese Störungen nicht zu vertreten hat.
(7) Soweit der ZEIT:RAUM für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
§ 13 Mitgebrachte Gegenstände
(1) Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Veranstalters im ZEIT:RAUM. Der ZEIT:RAUM übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der ZEIT:RAUM für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Diese AGB finden immer Anwendung, wenn zwischen dem ZEIT:RAUM und dem Veranstalter nichts anderes vereinbart wurde. Der ZEIT:RAUM behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Änderung werden dem Veranstalter unverzüglich mitgeteilt. Sofern kein Widerspruch durch den Veranstalter innerhalb von 14 Tagen nach Änderungsmitteilung erfolgt, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Vertragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben in Textform zu erfolgen. Einseitige Ergänzungen oder Änderungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
(3) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der PRAXISFELD GmbH in Remscheid. Ebenso ist der ausschließliche Gerichtsstand in Remscheid. Sofern der Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Remscheid.
(4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise oder ganz unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt das geltende Recht.
Stand: 28.05.2021
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